Leer (hr). Bis vor kurzem kamen Pfarrer und Ehrenamtliche aus den Gemeinden in die beiden Leeraner Krankenhäuser, um Kranke zu besuchen. Sie ließen sich an der Information die „Liste“ geben, das aktuelle Verzeichnis der Patientinnen und Patienten mit Name, Adresse und Zimmernummer.
Seit einiger Zeit ist das nicht mehr ohne weiteres möglich. Grund ist die europäische Datenschutzverordnung. Damit werden die Daten der Menschen vor dem Zugriff anderer geschützt. Name, Adresse, jede Information einer Person darf nicht weitergegeben werden, wenn diese Person nicht ausdrücklich zustimmt.
Wer im Krankenhaus stationär aufgenommen wurde, quälte sich schon immer durch viele Fragebögen und leistete unzählige Unterschriften. Jetzt muss außerdem ein Zettel ausgefüllt und unterschrieben werden, der ausdrücklich nach der „Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft“ fragt. Damit stimmt ein Patient zu, dass in den Unterlagen des Krankenhauses die Konfession vermerkt wird. Er muss...